Kinder sollen durch ihre Eltern schon früh an einen regelmäßigen Zahnarztbesuch gewöhnt werden. Bei Kleinkindern ab dem 30. Lebensmonat besteht die Möglichkeit einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung. Krankhafte Veränderungen können so schnell erkannt werden und die Kinder gewöhnen sich angstfrei an die ungewohnte Umgebung in einer Zahnarztpraxis.

Für die 6-bis17-Jährigen bieten die gesetzlichen Krankenkassen ein Individualprophylaxe-Programm. Dieses enthält die Zahnvorsorgeuntersuchung zwei mal im Jahr, die Mundgesundheitsaufklärung, die lokale Fluoridierung der Zähne sowie die Versiegelung bleibender Backenzähne (Fissurenversiegelung). Ebenfalls wird einmal pro Jahr die Entfernung harter Zahnbeläge durch die Krankenkassen erstattet.

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